International
Wir verfügen über beste persönliche Kontakte zu führenden juristischen und steuerlichen Beratern für Familienunternehmen und Unternehmerfamilien im Ausland. Besonders mit Beratern in den für unsere Mandanten besonders relevanten Rechtsordnungen – den angelsächsischen Raum (USA und England), Spanien, Schweiz und Österreich – verbindet uns eine langjährige und bewährte Zusammenarbeit, aber auch mit Kollegen in „exotischeren“ Ländern wie Malta oder Australien.
Wenn ein Mandant die Zusammenarbeit mit einem anderen ausländischen Berater wünscht, sind wir aber unabhängig und nicht an diese „best friends“ gebunden.
Beispiele für grenzüberschreitende Projekte sind etwa die Gründung Europäischer Aktiengesellschaften (SEs), Umstrukturierungsmaßnahmen unter Einsatz einer österreichischen Komplementärgesellschaft, eine deutsch-tschechische M&A-Transaktion, zahlreiche deutsch-englische Eheverträge für Unternehmensnachfolger, individuelle Gestaltungen zur US-Nachlassteuer, Nachfolgeplanung für mehrere internationale Großvermögen, privater Immobilienerwerb in der Schweiz und Mallorca, etc.
Bei Projekten mit Auslandsbezug – die in Familienunternehmen zunehmen – kommen unseren Mandanten unsere internationale juristische Ausbildung in England, USA und Spanien sowie unsere wissenschaftliche Arbeit auf dem Feld der Rechtsvergleichung und im Internationalen Privatrecht zugute.